Über Uns

Überregionale Wasserversorgung

Der Verband

Der Wasserverband Wasserversorgung Vulkanland (WVL) wurde 1979 (damals als Wasserverband Grenzland Südost) gegründet und versorgt über 110.000 Menschen in 35 Mitgliedsgemeinden im Steirischen Vulkanland rund um die Uhr mit Trinkwasser in bester Qualität und ausreichender Menge.
In diesen 40 Jahren hat sich die Region vom damaligen Grenzland hin zum prosperierenden Vulkanland entwickelt und wurde das Unternehmen daher in seinem Jubiläumsjahr 2019 auf „Wasserverband Wasserversorgung Vulkanland“ umbenannt.

Philosophie

Trinkwasser ist Grundlage allen Lebens und das Lebensmittel Nummer 1. Um für die niederschlagsarme Region der Südoststeiermark eine zukunftsfähige und nachhaltige öffentliche Trinkwasserversorgung zu sichern, wurde der „Wasserverband Grenzland Südost“ im Jahre 1979 mit seinem Sitz in Fehring als Körperschaft öffentlichen Rechtes gegründet.

Die Realisierung der Verbandsanlangen mit einem Investitionsvolumen von bisher rund € 50 Mio. war mit finanzieller Hilfe des Landes Steiermark, des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds des Bundes sowie durch beträchtliche Eigenmittel der Mitglieder möglich.

Mit einem vorausschauenden Vorsorgemodell zum Erhalt der Funktion- und des Wertes der Infrastruktur und mit einem professionellen Notstromsystems im Falle eines länger andauernden überregionalen öffentlichen Stromausfalles steht der Verband für eine Versorgungssicherheit auf höchstem Niveau.

Zum Ziele eines vorausschauenden und nachhaltigen Grundwasserschutzes wurde zur permanenten Überwachung der Grundwasser-Qualitätsentwicklung und zur frühzeitigen Erfassung von Gefahren auf die Wasserqualität im Einzugsgebiet der Brunnen ein modernes Online-Monitoring eingerichtet.

Zusätzliche Kontrollmaßnahmen in Form von vielfältigen Untersuchungen, die weit über das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß hinausgehen, garantieren stets einwandfreie Trinkwasserqualität für die 25.000 angeschlossenen Haushalte.

Ein 24 Stunden-Bereitschaftsdienst greift bei auftretenden Problemen im Verbandsnetz rasch ein und garantiert somit eine permanente Versorgungssicherheit.

Ein schlankes und effizientes Management bietet zusätzlich zu den Verbandsaufgaben verschiedene Dienstleistungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft für die Mitglieder an.

Organigramm

Verbandsorgane

Das Unternehmen wird von Obmann Bgm. Ing. Josef Ober bereits seit 1995 mit viel Umsicht und Weitblick auch im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen erfolgreich geführt. Ihm stehen Franz Glanz als Geschäftsführer mit einem engagierten Team von 24 qualifizierten Mitarbeitern zur Seite.

Obmann

Bgm. Ing. Josef Ober

Mitarbeiter:innen

Kern Maria

Sekretärin

Teschl Maria

Sekretärin

Siegl Peter

Leiter E-Technik

Zwinger Christian

Betriebsleiter
+43 664 88348577

Fruhwirth Josef

Technischer Bereichsleiter
+43 664 88348584

Friedrich Gerald

Lagerverwalter
+43 664 5409910

Leitgeb Josef Walter

Lagerverwalter
+43 664 3109864

Kern Philipp

Bereichsleiter Finanz- und Rechnungswesen

Papst Stefanie

Rechnungswesen

Kasper Harald

Monteur

Kölbl-Brandl Franz

Monteur

Pfeifer Hannes

Monteur

Ranftl Dominik

Monteur

Schober Florian

Monteur

Tersch Christian

Monteur

Veith Werner

Wartungsmonteur

Wendler Günther

Monteur

Nöst Oliver

Monteur

Hofmeister Johannes

Elektriker

Maierhofer Matthias

Elektriker

Windisch Wolfgang

Elektriker

Zotter Andreas

Elektriker

Pfleger Maria

Raumpflegerin

Satzung

In ihrer Rechtsform stellt die Wasserversorgung Vulkanland einen Wasserverband nach dem Wasserrechtsgesetz, somit eine Körperschaft öffentlichen Rechtes, dar. Das Unternehmensgeschehen beruht auf der von der Wasserrechtsbehörde genehmigten Satzung. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und die Mitgliedsgemeinden sind gleichzeitig auch die Eigentümer des Unternehmens.
In der Satzung sind Verbandszweck, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie der Wirkungsbereich der Organe definiert. In der Mitgliederversammlung haben alle Mitglieder Sitz und Stimme. Diese wählt den Obmann und die übrigen Mitglieder des Vorstandes. Die Abwicklung der anfallenden Arbeiten obliegt der Geschäftsführung mit ihren Mitarbeitern.